praxis emmermann

facharzt für innere & allgemeinmedizin

Zusatzleistungen 

 

Individuelle Gesundheitsleistungen, die ärztlich empfehlenswert und medizinisch vertretbar sind, jedoch nicht Bestandteil des GKV-Leistungskatalogs sind und deswegen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden dürfen. Diese Wunschleistungen dürfen von Ihren Arzt nicht über die Chipkarte erbracht werden. Das heißt, Ihr Arzt muss Ihnen diese nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. als private Leistungen abrechnen.

Typische Beispiele hierfür sind:

  • Atteste und Bescheinigungen
  • Beratung und Durchführung von freiwilligen Reiseimpfungen
  • Sporttauglichkeitsuntersuchungen
  • Aufbau- und Vitamininjektionen
  • Spezielle Laboruntersuchungen
  • Gesundheitsuntersuchung (Intervall-Check) außerhalb der 3-jährigen Krankenkassen-Regelung.


Weitere wichtige Untersuchungen wie Ruhe-EKG oder Laboruntersuchungen wie „Kreatinin“ oder „Harnsäure“ gehören nicht mehr zum Leistungsumfang des Check-Up der Gesetzlichen Krankenversicherung. Wünschen Sie eine erweiterte Gesundheitsuntersuchung, als individuelle, auf Ihr Sicherheitsbedürfnis abgestimmte Gesundheitsleistung, die aus medizinischer Sicht sinnvoll ist, so bieten wir Ihnen diese als Privatleistung.