Leistungen
Leistungen, die zum Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkassen gehören, müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. So steht es im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V). Die Krankenkassen zahlen dafür einen Pauschalbetrag, egal wieviele Leistungen die Patienten in Anspruch nehmen.
Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten
Zu einer 3-jährigen Grunduntersuchung im Rahmen der Vorsorge gehören nach Auffassung Ihrer Krankenkasse folgende Leistungen:
- Körperliche Untersuchung
- Urin-Untersuchung
- Blutuntersuchung: Blutzucker und Gesamtcholesterin
Krebsvorsorgeuntersuchung
Hautkrebsvorsorge